AGB'S

 
 

1. Allgemeines

Unsere Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegenden, gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Sie können von uns jederzeit geändert werden, soweit sie dem AGB – Gesetz nicht widersprechen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer der Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt.

Bei Reifenbestellungen liefern wir nur den Reifen, sollte auf den Artikelbildern eine Felge abgebildet sein, dient diese nur zur Veranschaulichung.

a) Soweit der Vertragspartner den Regeln über den kaufmännischen Verkehr unterliegt, gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Gotha.

b) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den am Tage der Absendung oder Abholung gültigen Preisen und Geschäftsbedingungen.

c) Unterliegt der Vertragspartner den Regeln über den kaufmännischen Verkehr, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss die zugrunde liegenden Verhältnisse, insbesondere die Preise unserer Lieferanten ändern.

3. Zahlungsbedingungen

a) Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen.

b) Wechsel und Scheck werden von uns nur zahlungshalber angenommen. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor. Sie werden unter der Bedingung des richtigen Eingangs des vollen Betrages gutgebracht. Für richtiges Vorzeigen und Beibringen von Protesten übernehmen wir keine Gewähr. Werden die Zahlungsziele überschritten, sind wir ohne Zahlungsaufforderung berechtigt, für die Dauer der Zielüberschreitung Fälligkeitszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Wechseldiskont der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7% auf den Bruttobetrag der fälligen Rechnungen zu berechnen.

c) Kontokorrent-/Saldoklausel (Geschäftsverbindungsklausel) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

d) Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorausabtretungsklausel Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung/Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Käufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs –und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

e) Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verplichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner. Darüber einig, dass der Käufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundene, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.

f) Scheck-/Wechsel-Klausel Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.

g) Übersicherungsklausel Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

4. Gewährleistungen

a) Mängelrügen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unmittelbar nach Erhalt der Ware, spätestens binnen Wochenfrist, schriftlich erhoben werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen zurückzuhalten oder zu kürzen. Gewährleistungsansprüche werden von uns mit dem Hinweis bestätigt, dass 3 Wochen nach Abgabe unserer Erklärung (Datum des Poststempels) unser Angebot als angenommen gilt und der Reifen verschrottet wird, wenn nicht zwischenzeitlich schriftlich Einspruch erfolgt. Mängelrügen werden sowohl bei Neureifen als auch bei Erneuerungen in der Weise anerkannt, wie sie von den Fabriken von Fall zu Fall gewährt werden.

b) Für weitergehende Schäden haften wir nur soweit, als uns grobes Verschulden zur Last fällt. Das gleiche gilt für die Beratung durch unsere Mitarbeiter. Weitergehende Ansprüche sind gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

c) Ein Anspruch ist ausgeschlossen bei Waren, die von Fremden repariert oder bearbeitet wurden. Außerdem wenn:

d) es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware handelt;

e) die Fabrikationsnummer unerkenntlich gemacht wurde;

f) die Ware vorschriftswidrigen Beanspruchungen ausgesetzt war, z.B. Überschreitung der Belastung;

g) die Ware unsachgemäß behandelt wurde;

h) die Ware durch äußere Einwirkungen oder eine mechanische Verletzung schadhaft geworden oder übermäßiger Erhitzung ausgesetzt war.

i) Verschleiß oder Beschädigungen vorliegen, die ganz allgemein auf unsachgemäße Behandlung oder einen Unfall zurückzuführen sind;

j) die Ware an der defekten Stelle bereits Veränderungen durch Reparaturen oder dergleichen erfahren hat.

k) Waren, die ersetzt wurden, gehen in unser Eigentum über

l) Beanstandete Waren müssen uns nach vorheriger Absprache eingeschickt werden.
m) Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.



5. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Fa.Reifen Meister Suhlerstr.7b 99885 Ohrdruf E-Mail: info@reifenmeisterohrdruf.de Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind Reifen oder Felgen, die montiert wurden oder bereits gelaufen sind. Rücksendung der Ware Sofern der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde, ist unsere Ware sofort nach der fristgerechten Ausübung des Widerrufsrechts auf unsere Kosten und Gefahr an uns zurückzusenden. Verwenden Sie bei der Rücksendung bitte die Originalverpackung und eine angemessene Umverpackung.Rückholauftrag erfolgt durch uns. Sofern der Gesamtwert der Waren unter 40,00 Euro liegt, sind die durch die Rücksendung entstehenden Kosten von Ihnen zu tragen.(Unfrei wird nicht angenommen!!!) Im Falle des Widerrufs bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Bitte senden Sie keine unfreien Pakete, wir lassen die Ware auf unsere Kosten von DPD abholen. Der Käufer (Verbraucher) hat die Kosten einer Wertminderung zu tragen, wenn diese nicht ausschließlich auf die Prüfung der bestellten Ware zurückzuführen ist, wie sie ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Der Kunde kann im Falle einer Rücksendung (im Rahmen der 2 Wochen Widerrufsfrist) diese Kosten vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Der Widerruf sollte deshalb durch das Rücksenden unbenutzter Ware möglichst ohne Gebrauchsspuren in der Originalverpackung erfolgen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückholservice und kontaktieren Sie uns. Nach Eingang der Ware werden wir Ihnen den entsprechenden Betrag so schnell wie möglich zurückerstatten.



6. Versandkosten und Zahlungsarten

Versandkosten:

- Deutschland 9,90 Euro pro Sendung 
- Bei Nachnahme im Inland zzgl. 8,00 Euro Nachnahmegebühr.

Zahlungsarten:

- Vorauskasse
- Nachnahme zusätzliche Kosten Nachnahmegebühr 6,50 Euro
- Kauf auf Rechnung ist nicht möglich.

 

 

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  Reifen-Meister • Meister&Podolla GbR  •  Suhler Strasse 7d  •  D-99885 Ohrdruf 
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